Therapieangebot und Verordnung

Die Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung durch den Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Internisten, Kieferorthopäden oder Hausarzt in unseren Praxen, bei Ihnen zu Hause und in anderen Einrichtungen, wie z.B. Pflegeheimen oder Kindergärten.
Weitere Informationen über den Verordnungsweg finden Sie hier.

Wir behandeln grundsätzlich alle Störungsbilder.
Hier bieten wir Ihnen einen kleinen Einblick in unser Therapieangebot:

Kinder und Jugendliche

  • Sprachentwicklungsstörungen, -verzögerung (z.B. allgemeine Verzögerung des Sprechbeginns)
  • Förderung von mehrsprachig aufwachsenden Kindern
  • Selektiver Mutismus
  • Dysgrammatismus (z.B. falsche Satzstellung)
  • Artikulationsstörungen (z.B. Lispeln)
  • Orofaciale Dysfunktionen (z.B. Mundatmer, Zungenvorstoß)
  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
  • Stimmstörungen (z.B. bei Schreiknötchen)
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen (z.B. eingeschränkter Gedächtnisspeicher)

Erwachsene

  • Aphasien (z.B. nach Schlaganfall)
  • Stimmstörungen (z.B. bei beruflicher stimmlicher Überlastung)
  • Sprechapraxien (z.B. nach Schlaganfall)
  • Dysarthrien/Dysarthrophonien (z.B. nach Schlaganfall oder bei progredienten
  • Erkrankungen wie MS oder ALS)

 

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