Erhebung einer Ausfallgebühr bei kurzfristiger Terminabsage

Ab dem 01.01.2023 berechnen wir daher eine Ausfallgebühr in Höhe von 60,00€ für Termine, die von Patienten nicht oder weniger als 24h vor dem Termin abgesagt werden. Bitte bringen Sie daher zu Ihrem nächsten Termin die Ausfallgebühr in Höhe von 60,00€ in bar mit.

Eine kurzfristige Absage wegen Krankheit können wir nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests akzeptieren. Bitte bringen Sie daher zu Ihrem nächsten Termin ein ärztliches Attest mit. 

Bitte sagen Sie zukünftige Termine mindestens 24h vor dem Therapietermin ab. Hinterlassen Sie uns dafür auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Eine Ausfallgebühr wird nicht fällig, wenn die Absage 24h vorher erfolgt. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Ihre Logopädische Praxis Bärbel Richter & Team

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